Interessengemeinschaft _____________________ PRO Malchiner See

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Die Petition von Herrn Preuss gegen eine Privatisierung von Seen . 
 
Sie wurde am 17. Mai 2010 im Petitionsausschuss de Deutschen Bundestages behandelt.Sie wurde bis heute (Stand 27.1.2011) nicht weiter für uns erkennbar im paralysierten, oops, parlamentarischen Verfahren nach der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages behandelt.
 
Unsere Anmerkung:  Es gibt und gilt neben andernen Vorschriften
(wie lange noch?) das das BNatSchG in der am 1.3.2010 in Kraft getretenen Fassung. Diese weicht auch in der Paragraphenfolge von der bisher geltenden Fassung ab. Zur alten Fassung
 
§ 57 Bundesnaturschutzgesetz
"Bereitstellen von Grundstücken"
(1) Der Bund stellt in seinem Eigentum oder Besitz stehende Grundstücke, die sich nach ihrer Beschaffenheit für die Erholung der Bevölkerung eignen, wie
1. Ufergrundstücke,
2. Grundstücke mit schönen Landschaftsbestandteilen,
3. Grundstücke, über die sich der Zugang zu nicht oder nicht ausreichend zugänglichen Wäldern, Seen oder Meeresstränden ermöglichen lässt, im angemessenen Umfang für die Erholung bereit, soweit dies mit einer nachhaltigen Nutzung und den sonstigen Zielen von Naturschutz und Landschaftspflege vereinbar ist und eine öffentliche Zweckbindung nicht entgegensteht.
(2) Die Länder sollen für ihren Bereich sowie für die Gemeinden, Gemeindeverbände und sonstige Personen des öffentlichen Rechts in sinngemäßer Anwendung des Absatzes 1 Vorschriften über das Bereitstellen von Grundstücken zum Zweck der Erholung erlassen."

Hinweis:
Auch in der aktuellen Fassung lassen sich viele Argumente für eine Verantwortung des Staates und einen Verbleib in öffentlicher Hand finden.
 
Falls Sie Jurist sind und sich ebenfalls gegen die drohende Privatisierung von über 250 Seen in den neuen Bundesländern einsetzen möchten, setzen Sie sich einfach mit uns in Verbindung!. 
Unsere Erfahrungen vor Ort seit über 20 Jahren "Deutsche Einheit"
Der Malchiner See liegt in einem "Dreikreiseck", besehend aus den Landkreisen Demmin (Seeteil in Bundesbesitz), dem Landkreis Güstrow und südlich angrenzend der Landkreis Waren.
 
Der Westteil des Sees befindet sich heute in Landesbesitz nach der zwangsweisen Übertragung der Gewässerflächen aus dem Eigentum der Gemeinde Dahmen in Landeseigentum. Dies erfolgte im Rahmen einer noch nicht geklärten Aktion aufgrund des sog. "Grüner Erlaß" / "Grüner Erlass" im Jahre 2001.
 
Der Koordinierung von umfassenden und nachhaltigen Maßnahmen zur Verbesserung der touristischen Infrastruktur rund um den See war dieses bislang nicht dienlich.
 
Unsere Ziele
Verbesserung der lokalen Infrastruktur und Vernetzung der Interessen für alle anliegenden Gemeinden, Anwohner und Touristen.